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Mindestlohn darf keine Armutsfalle sein - KAB wirbt in Fulda für christliche Werte in der Arbeitswelt

Fulda. Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn vergrößert die Armut in Deutschland. „Kenn deinen Wert!“ fordert deshalb die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Diözesanverband Fulda, am 29. Februar von 10 bis 16 Uhr am Borgiasplatz in Fulda. Der aktuelle Mindestlohn von 9,35 Euro sei trotz Vollzeitarbeit für eine Familie eine Armutsfalle und schaffe Altersarmut. „Die Höhe des Mindestlohns ist eine gesellschaftspolitische Frage und muss sich an der EU-Definition der Armutsgefährdung von 60 Prozent des Durchschnittseinkommens orientieren“, fordert KAB-Diözesanvorsitzender Marcus Müller. Die KAB setzt sich für einen Mindestlohn in Höhe von 13,69 Euro ein. Sie fordert, dass die Entscheidungsverantwortung an den Bundestag gegeben werde und dieser dann eine deutliche Anhebung des Mindestlohns beschließe.

Bundesweit werben Frauen und Männer aus den KAB-Diözesanverbänden in vielen Städten für christliche Werte in der Arbeitswelt. Mit einem Symbol der „Gerechtigkeits-Waage“ verdeutlicht der Verband, dass ein Mindeststundenlohn von mindestens 13,69 Euro brutto notwendig ist, um aktuell gesellschaftliche Teilhabe allen Arbeitnehmer zu ermöglichen und der drohenden Armutsfalle zu entkommen. Als starker katholischer Sozialverband setzt sich die KAB in Deutschland für christliche Werte in der Arbeitswelt und ein christliches Miteinander in der Gesellschaft ein. „Mit Unterstützung vieler Frauen und Männer sind wir als KAB eine hör- und sichtbare Stimme in Politik und Wirtschaft. Als Christen sind wir aufgefordert, die Werte aus der kirchlichen Soziallehre – Solidarität, Personalität und Subsidiarität sowie Nachhaltigkeit - jetzt in die gesellschaftliche Diskussion einzubringen, um menschenwürdige Arbeit für zukünftige Generationen von Arbeitnehmern zu ermöglichen“, betont Müller. Mit dem Motto „KAB. Tritt ein für Dich!“ wirbt der Verband bundesweit um Unterstützung durch eine Mitgliedschaft bei der Umsetzung christlicher Werte in der Arbeitswelt.

26.02.2020


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