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Diözesan-Kirchensteuerrat verabschiedete Haushalt – zugleich Finanzbericht 2017 vorgelegt
Bistum Fulda

Bistumshaushalt 2019

Fulda/Hanau/Kassel/Marburg (bpf). Der Diözesankirchensteuerrat des Bistums Fulda hat den Haushalt 2019 für die Diözese verabschiedet. Mit 133,7 Millionen Euro liegen die geplanten betrieblichen Aufwendungen rund 12 Millionen Euro über dem Ergebnis des Jahres 2017. Die Planungen für 2019 gehen von betrieblichen Erträgen in Höhe von 138,7 Millionen Euro aus, von denen rund 104,98 Millionen aus der Kirchensteuer (78,5 Prozent der Erträge) kommen werden. Weil aber der Finanzaufwand (16,4 Millionen Euro) aufgrund von erforderlichen Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen höher ist als der Finanzertrag (6,3 Millionen Euro), ist das Ergebnis der Geschäftstätigkeit insgesamt mit 5,1 Millionen Euro negativ. Diese Rechnungsgröße bedeutet jedoch keinen Liquiditätsverlust, sondern ist Resultat der Zuführung von Mitteln an zweckgebundene Rückstellungen für Pensionen. Durch eine Entnahme aus der für diesen Fall vorgesehenen Versorgungsrücklage konnte der Negativsaldo des Jahresüberschusses gedeckt werden.

Zeitgleich mit dem Haushalt 2019 wurde vom Diözesankirchensteuerrat der Finanzbericht für das Haushaltsjahr 2017 mit einem Bilanzvolumen in Höhe von 680,4 Millionen Euro (gegenüber 658,0 Millionen Euro 2016) genehmigt. Das Bistum hat sich auch in diesem Jahr wieder freiwillig der Prüfung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gestellt. „Der von der Gesellschaft erteilte ‚uneingeschränkte Bestätigungsvermerk‘ bezeugt, dass die Zahlen nach Handelsgesetzbuch aufgestellt sind und das Bistum damit einem Transparenzstandard gerecht wird, der in der deutschen Wirtschaft allgemein üblich ist“, erläutert der Finanzdirektor des Bistums, Gerhard Stanke. Einen ausführlichen Geschäftsbericht hatte das Bistum erstmals für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegt, nachdem die sogenannte Kameralistik auf die doppelte Buchführung umgestellt worden war. Der Bilanzgewinn 2017 beträgt 4,73 Millionen Euro (2016: 7,5 Millionen Euro). Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Kirchensteuerrats, Reinhard Rausch (Amöneburg) schlug dem Plenum vor, den Bilanzgewinn der Versorgungsrücklage zuzuführen. Gemäß dem Vorschlag wurde der Bilanzgewinn der Versorgungsrücklage zugeführt.

Dem Kirchensteuerrat, der sich aus gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern aus dem gesamten Bistumsgebiet zusammensetzt, obliegt seit seiner Gründung im Jahre 1972 die Beschlussfassung über den Haushalt der Diözese, seit 2014 auch über den Jahresabschluss. Vorsitzender des Gremiums ist Philipp Zmyi-Köbel (Schwalmstadt), stellvertretender Vorsitzender Dr. Joachim Hein (Fulda).

Kirchensteuer bildet Hauptertrag, höchste Aufwendung bei Personalkosten

In der Kirchensteuerratssitzung betonte Finanzdirektor Stanke, dass das Kirchensteueraufkommen rund 70 Prozent aller Aufwendungen im Haushalt 2019 inklusive Finanzaufwand deckt. Dabei würden rund 80 Prozent der Kirchsteuer von den katholischen Lohnsteuerzahlern aufgebracht. „Dank der Mithilfe der Gläubigen kann das Bistum noch immer sein vielfältiges Engagement in der Gesellschaft aufrechterhalten, doch wird die Kirchensteuer in nicht allzu ferner Zukunft wegen des Rückgangs der Katholikenzahl massiv einbrechen.“ Stanke wies darauf hin, dass 17,5 Prozent des Kirchensteueraufkommens auf die Einkommenssteuer entfielen. Lediglich 3,0 Millionen Euro würden aus der Abgeltungssteuer generiert. Auf der Ertragsseite betragen neben den Kirchensteuereinnahmen (104,98 Millionen Euro) die Ersatzschulfinanzierung (Zahlungen des Landes und der Landkreise an freie Schulträger) rund 11,43 Millionen Euro und die Staatsleistungen an das Bistum 8,99 Millionen Euro. Das historisch niedrige Zinsniveau belaste laut Stanke das Finanzergebnis in den Planungen für 2019, was einerseits zu erhöhter Zuführung zu den Rückstellungen führe, andererseits die Erträge aus den Kapitalanlagen weiter sinken lasse. So müssen 16,24 Millionen Euro den Rückstellungen für Pensionen zugeführt werden. Rund 60,2 Prozent aller Erträge müssen für den Personalaufwand bereitgestellt werden (63,15 Millionen Euro). Rund 57,15 Millionen Euro fließen im kommenden Jahr in die Seelsorge (inklusive Personalkosten), davon der Großteil in die Pfarrgemeinden (Territorialseelsorge). 34,66 Millionen Euro sind für Bildung und Wissenschaft, insbesondere Bistumsschulen und Bildungshäuser, vorgesehen. Für soziale Aufgaben sind 9,73 Millionen Euro veranschlagt, darunter 500.000 Euro für die Flüchtlingsarbeit. Für gesamt- und weltkirchliche Aufgaben sieht der Plan 2019 4,08 Millionen Euro vor.

Der Sprecher des Haushaltsausschusses, Hans-Joachim Frohnapfel (Fulda), mahnte an, dass bei zurückgehenden Einnahmen und steigenden Personalkosten die Kostenstellenverantwortlichen Ausweitungen in ihren Haushaltsmitteln jeweils gut begründen müssten. Er rief zu noch größerer Wirtschaftlichkeit bei allem wirtschaftlichen Handeln auf. Im Laufe der Kirchensteuerratssitzung wurde auch deutlich, dass es im Bereich des Arbeitsschutzes und der Finanzverwaltung, die mehr und mehr auch für die Pfarreien tätig wird, künftig eine Stellenzunahme geben muss.

Kirchliche Finanzen relevantes gesellschaftliches Thema

Diözesanadministrator Weihbischof Prof. Dr. Karlheinz Diez, der persönlich an der Sitzung des Kirchensteuerrats teilnahm, dankte dem Kirchensteuerrat und den Abteilungen des Bischöflichen Generalvikariats für ihre Arbeit zugunsten des Bistums. Er zeigte sich beeindruckt von der „Qualität und Kompetenz“ der Mitglieder des Kirchensteuerrats und erinnerte daran, dass der Bereich kirchlicher Finanzen ein hochsensibles und relevantes Thema in der heutigen Gesellschaft sei.


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