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Bistumshaushalt 2016

Der Haushaltsplan des Bistums Fulda für 2016

Der Haushaltsplan des Bistums Fulda für 2016

Geleitwort des Finanzdirektors zum Bistumshaushalt

Der Haushaltsplan des Bistums Fulda für das Jahr 2016 steht, wie auch im Vorjahr, vor dem Hintergrund einer guten konjunkturellen Lage und einer positiven Lohnsteuerentwicklung. Das wirkt sich unmittelbar auf unsere Kirchensteuereinnahmen aus, die wir mit wir 105,14 Millionen Euro veranschlagen konnten. 


Die geplanten Aufwendungen liegen aber mit rund 21,5 Millionen Euro über dem Ansatz des Jahres 2015. Die deutliche Aufwendungssteigerung liegt vor allem in der Umstellung von der sogenannten Kameralistik auf die doppelte Buchführung begründet. Allein die erstmals veranschlagten Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensionen beziffern sich auf rund 13,4 Millionen Euro. Darüber hinaus wird der interdiözesane Finanzausgleich (Clearing-Verfahren) und die an die Finanzämter abzuführenden Hebegebühren für den Kirchensteuereinzug in diesem Jahr zusammen erstmals 18 Millionen Euro übersteigen werden.


Einen neuen Posten mit einem Volumen von einer Million Euro nimmt die diözesane Flüchtlingshilfe ein. Damit wird den Menschen spürbar geholfen, die ihre gesamte Existenzgrundlage verloren haben. 


Der Haushalt bietet unserer Kirche Handlungsspielraum in vielfältiger Weise, die höheren Aufwendungen resultieren vor allem aus Umstrukturierungen und Maßnahmen, die sich uns zukunftssicherer machen. Wir wissen aber auch, dass wir schon bald und dauerhaft mit einem massiven Rückgang der Kirchensteuereinnahmen zu rechnen haben. Für uns alle, nicht nur allein in der bischöflichen Finanzabteilung, wird das eine der größten Herausforderung der nächsten Jahre.


Die erstmalige Bewertung des Immobilienvermögens der Diözese ist zur Zeit noch nicht abgeschlossen, wird aber zusammen mit dem Geschäftsbericht im Frühjahr 2016 vorliegen. 


Dieser neue, erste Geschäftsbericht des Bistums ist ein weitere Schritt zu mehr Offenheit und Transparenz: in ihm wird erstmals eine vollständige und umfassende Vermögensübersicht des Bistums enthalten sein, die sich an den Bilanzierungsregeln des Handelsgesetzbuches (HGB) orientiert - eine Bilanz, so wie sie auch jedes größere Unternehmen und auch jeder kommunale Haushalt vorlegt.


Text: Finanzdirektor Gerhard Stanke

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